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In meinen Spezialgebieten vertrete ich viele Unternehmer und Selbständige. Gerade für Selbständige und mittelständische Unternehmer ist es meist unerlässlich ein Testament zu errichten, um Streitigkeiten bei der Verteilung des Erbes, sowie die Frage der Unternehmensfortführung und Nachfolge eindeutig zu klären. Auch für nichteheliche Lebenspartner sind testamentarische Regelungen ratsam, da hier keine gesetzliche Erbfolge greift.

Ehegatten mit einem geistig behinderten Kind sollten die Möglichkeit des Behindertentestaments in Anspruch nehmen. In allen Fällen biete ich eine umfassende und individuell auf Ihre familiäre und persönliche Situation abgestellte Beratung. Abstellend auf Ihre Wünsche und Vorstellungen werde ich Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen und gemeinsam werden wir die für Sie optimale Lösung finden.

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