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Philosophie:


Als Fachanwalt für das Erb- und das Familienrecht habe ich mich sowohl auf die Regulierung von Erbauseinandersetzungen, Erstellung von Testamenten und Erbverträgen spezialisiert als auch auf familienrechtliche Verfahren. Hier berate und vertrete ich Sie rund um alle Fragen und Probleme die eine Trennung und eine Scheidung mit sich bringen. Gerade die Doppelqualifikation Familien- und Erbrecht ermöglicht es mir, die Querverbindungen zwischen diesen beiden Rechtsgebieten zu ziehen und Sie in jedem Fall umfassend zu beraten.

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